Zahlungsaufforderung von Fairmount GmbH im Auftrag der Qualidates AG erhalten?

Aktuell verschickt das Inkassobüro Fairmount im Auftrag der Qualidates AG mit Sitz in der Schweiz Zahlungsaufforderungen an Verbraucher. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen ist eine angeblich kostenpflichtige und mehrmonatige Mitgliedschaft bei einem Internetkontaktportal. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kontaktportals finden sich verschiedene, wenn auch lediglich vage Informationen über Dauer, Kündigungsfristen und Kosten der verschiedenen Mitgliedschaften. Üblicherweise melden sich Nutzer auf dem Portal an, um sich allgemein zu informieren. Allerdings übersehen die Betroffenen, dass durch den Anmeldevorgang oder dem Ablauf einer kostenlosen Probezeit ein kostenpflichtiger mehrmonatiger Mitgliedsvertrag zustande kommen soll. Dies fällt erst auf, wenn die Betroffenen eine Zahlungsaufforderung erhalten. In diesem Zusammenhang wird hier regelmäßig gefragt, ob die geltend gemachte Forderung auch tatsächlich bezahlt werden muß.

Wichtiger Hinweis:

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Mitteilungen in den Zahlungsaufforderungen einschüchtern. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Portalbetreiber vorsorglich schriftlich widerrufen, gekündigt und angefochten werden. Hierüber sollte dann auch das eingeschaltete Inkassobüro informiert werden. Insbesondere sollte auch bedacht werden, dass sich ein womöglich bestehender Vertrag weiter verlängert. Auch diesbezüglich besteht Handlungsbedarf.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie das Forderungsschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Verbraucherschutz und Aboverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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Ein Kommentar:

Ich habe am 12.04.2023 eine Abbuchung der Fairmont-GmbH in Höhe von 124,10 € auf meinem Konto und kann mir den Vorgang nicht erklären